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Gericht stoppt absolutes Rauchverbot in Rheinland-Pfalz

In Mini-Kneipen, die keinen zweiten Raum für die Raucher abtrennen können, darf nun vorerst weiter geraucht werden. Das entschieden die Richter am Verfassungsgericht des Landes Rheinland-Pfalz. Damit gaben sie der Klage von fünf Kneipenbetreibern nach, die sich in ihrer Existenz bedroht sehen. Die Argumentation der Kläger sei nachvollziehbar, erklärten die Richter. Die Schonfrist gilt zumindest, bis das Gericht die Frage grundsätzlich in einem Hauptverfahren geklärt hat. Die Gastwirte müssen aber am Eingang deutlich sichtbar auf eine Raucherlaubnis hinweisen. Grundsätzlich kann das Gesetz zum Rauchverbot in Rheinland-Pfalz jedoch wie vorgesehen am Freitag in Kraft treten. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor, dass in Gaststätten nur noch in abgetrennten Räumen geraucht werden darf, die nicht größer als der Hauptgastraum sind.

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1 Kommentar zu “Gericht stoppt absolutes Rauchverbot in Rheinland-Pfalz”

  1. Peter Weimer sagte am Februar 20th, 2008um 14:32:

    Sollte nicht grundsätzlich ganz schlicht eine Möglichkeit bedacht werden…
    Nämlich dass mittlerweile mehrere Meinungen, auch der Inhaber von Etablissements, kursieren - und man somit auch davon ausgehen darf, dass viele jener ein Rauchverbot ohnehin einführten?
    Muss es denn immer Gesetz werden, was sich durch Selbstregulierung automatisch ergeben kann?
    Die Einsicht der Besucher und der Nichtraucherfront dürfte doch schon genügend Wellen geschlagen haben, oder?

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